Herzlich Willkommen auf den Seiten des Fachbereichs Inklusion. Der Fachbereich ist seit 1964 ein großer und wichtiger Teil der DPSG.


Inklusion in der DPSG

Als katholische Pfadfinder* handeln wir auf der Basis eines christlichen Menschenbildes. Dieses Menschenbild rückt die Würde und Einzigartigkeit des Einzelnen in den Vordergrund. Wir begrüßen die Verschiedenheit von Menschen* innerhalb unserer Gruppen und streben danach, entsprechend den Grundlagen der Pfadfinderbewegung, zur Entwicklung aller jungen Menschen* beizutragen. Daraus folgt eine Forderung nach Gleichstellung, die es uns verbietet, Menschen* wegen sozialer oder individueller Umstände zu benachteiligen oder aus unserem Verband auszugrenzen. Für die DPSG heißt dies, Kinder*, Jugendliche* und Erwachsene* mit Behinderung und die von Behinderung bedroht sind, als selbstverständlichen Teil der Gemeinschaft anzuerkennen. Sie müssen, wie alle Kinder* und Jugendlichen*, unterstützt, gefordert und gefördert werden, um dem eigenständigen Erziehungsauftrag als Kinder- und Jugendverband* gerecht zu werden. Alle Mitglieder* sind aufgerufen, sich an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beteiligen, um den gesamtgesellschaftlichen Blick auf Behinderungen zu ändern. (Ordnung der DPSG, S. 56 ff.)

Was bedeutet Inklusion?

Teilhabe und Selbstbestimmung sind die wesentlichen Schlagworte, die den Prozess der Inklusion ausmachen. Menschen sind verschieden. Das zeigt sich in Begabungen und Talenten, in Behinderungen und Beeinträchtigungen. Auch das Alter, das Geschlecht, die religiöse Einstellung und der persönliche Lebensentwurf unterscheiden Menschen voneinander. Das Recht auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe steht allen Menschen zu. Inklusion bedeutet, Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit als normal zu sehen und wertzuschätzen. Inklusion bedeutet allen ein selbstbestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Unterstützt wird die Inklusive Arbeit der DPSG u.a auch durch das Projekt Selbstverständlich Inklusion des Bayerischen Jugendrings.


Barrierefreiheit

Hier stellen wir Informationen über die Begriffe „Barriere“ und „barrierefrei“/ „Barrierefreiheit“ bereit. Außerdem gibt es eine Liste mit barrierefreien Häusern in der Region. So kannst du z. B. auch Kindern* und Jugendlichen*, die im Rollstuhl sitzen, eine Teilnahme ermöglichen.

Was sind „Barrieren“?

Barrieren sind vielfältig. Es gibt umweltbedingte und gestalterische Barrieren1, rechtliche2 und finanzielle3 Barrieren sowie Barrieren aufgrund der Einstellung und des Verhaltens4. Hier einige Beispiele:

  • Umweltbedingte Barrieren: eine Bordsteinkante, ein fehlendes Geländer, eine schwere Tür, eine Treppe, eine fehlende Induktionsschleife, ein sehr schmaler Weg, Busse und Bahnen mit Treppenstufen, Räume und Plätze ohne Orientierungshilfen, eine fehlende oder schlechte Busanbindung, lange Wege
  • Gestalterische Barrieren: eine kleine Schrift, eine andere Sprache, eine fehlende akustische Wiedergabe, fehlende farbliche Kontraste
  • Rechtliche Barrieren: komplizierte Sprache, fehlendes Wissen
  • Finanzielle Barrieren: hohe Preise für Hilfsmittel
  • Barrieren aufgrund der Einstellung und des Verhaltens: fehlendes (Fach-)Wissen, negative Erfahrungen, Ängste, ein abweisendes Verhalten, Abhängigkeit schaffen

Was versteht man unter „Barrierefreiheit“?

Das BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) versteht unter Barrierefreiheit folgendes: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“5. Diese Definition ist sehr eng gefasst und bezieht sich ausschließlich auf Menschen* mit Behinderung. Im weiteren Sinne bezieht sich das Prinzip der Barrierefreiheit aber auf alle Menschen*. „Dieses weitergehende und eigentliche Verständnis von Barrierefreiheit unterscheidet gar nicht mehr zwischen einzelnen Personengruppen*. Die Umwelt soll so gestaltet sein, dass sie die Bedürfnisse aller Menschen* berücksichtigt. Keine Personengruppe* soll aufgrund einer bestimmten Gestaltung von der Nutzung ausgeschlossen werden“6. In der UN-Behindertenrechtskonvention wird „Barrierefreiheit“ einerseits als „gleichberechtigter Zugang“ und andererseits als „volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft“ beschrieben. Das heißt, dass alle Bereiche, die für die Nutzung der Allgemeinheit bestimmt sind, für ALLE Menschen* zugänglich sind. Zu den Bereichen gehören die physische Umwelt, die Bereiche Beförderung, Information und Kommunikation sowie sonstige Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offen stehen oder für sie bereit gestellt werden. Eine Barrierefreiheit dieser Bereiche liegt dann vor, wenn diese „ohne besondere Erschwernis“ und selbständig, also „grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ genutzt werden können.

1Vgl. BGG
2Vgl. Art. 30 Abs. 3 UN-BRK
3Vgl. Art. 20 b), 21 a), 28 Abs. 2 a) UN-BRK
4Vgl. Präambel UN-BRK
5BGG, § 4
6BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.

Liste mit (teilweise) rollstuhlgerechten Häusern

Hier findest du eine Liste mit (teilweise) rollstuhlgerechten Häusern. So kannst du auch Pfadfinder*, die im Rollstuhl sitzen eine Teilnahme an Wochenenden und Freizeiten ermöglichen. Inwiefern die Häuser mit Blindenleitsystemen und Induktiven Höranlagen ausgestattet sind, ist bei Bedarf zu erfragen. Ein Anruf bei der entsprechenden Kontaktperson* ist außerdem immer empfehlenswert. 


Café Blind Date

Eigentlich ist alles wie in einem gewöhnlichen Café: Bedienung, Essen, Getränke. Der einzige Unterschied: Das Licht fehlt. Für viele Menschen* ist dies eine abenteuerliche Vorstellung. Für Menschen* mit Sehbehinderung ist es Alltag. Das Café Blind Date lädt ein, die Lebenswelt blinder Menschen* näher kennenzulernen, neue Erfahrungen zu sammeln und sich auszutauschen.

Das Café Blind Date ist ein Kooperationsprojekt der DPSG-Würzburg und dem offenen Jugendtreff dom@in. 

Weitere Informationen sowie Kontaktdaten gibt es unter: http://www.cafe-blind-date.de/


Ideen für die Gruppenstunde

Du findest bei uns Ideen und Materialien, die dich dabei unterstützen die Themen Behinderung und Inklusion in der Gruppenstunde zu bearbeiten. Du kannst dir z. B. Materialien ausleihen, die einzelne Behinderungsarten simulieren.

Bei Fragen oder zur Unterstützung kannst du dich jederzeit an das Diözesanbüro oder den Facharbeitskreis wenden.

 

Konzept "Un-Sensibel" für 5 Gruppenstunden

Inklusion ist wichtig - klar keine Frage - aber wie bringe ich das Thema am besten in die Gruppenstunde ein, wie begeistere ich meine Gruppenkinder* dafür?

Das Konzept "Un-Sensibel" ist ein Konzept zur Sensibilisierung von Kindergruppen* für die Lebenswelten von Menschen* mit Behinderung. Es kann dir dabei helfen Kinder* und Jugendliche* für Bedürfnisse zu sensibilisieren und so einen Schritt weiter in Richtung einer inklusiven Gesellschaft zu gelangen. Das Konzept beinhaltet fünf aufeinander folgende Module, die jeweils für eine Gruppenstunde ausgelegt sind. Inhaltlich geht es z. B. um Bedürfnisse im Allgemeinen, um Autismus, um körperliche Behinderungen und um Behinderungen die unsere Sinne betreffen. 

Das Konzept "Un-Sensibel" zum downloaden


Materialien zum Ausleihen

Bei uns kannst du eine Reihe von themenspezifischen Materialien für die Gruppenstunde, ein Lager, ein Pfarrfest oder sonstige Veranstaltungen ausleihen.

Rollstühle, Simulationsbrillen, Blindenstöcke oder eine Spiegelkiste tragen dazu bei Behinderungen erfahrbar zu machen. Vor allem zur Beeinträchtigung der Sinne und zur Sinneserfahrung haben wir sehr viel gutes anschauliches Material, Spiele und Simulationsmöglichkeiten. Es existieren zudem auch Anleitungen, um die verschiedenen Spiele zu verstehen und erklären zu können. 

Alle Materialien findest du hier


Kontakt

Wir haben bei uns im DV eine eigene Bildungsreferentenstelle* für den Fachbereich Inklusion.

Wir freuen uns, dass wir die Stelle zum 1.9.2021 mit Thorsten Langner neu besetzen konnten.

Thorsten Langner

Jugend­­bildungs­­referent im Fach­bereich Inklusion

0931 - 386 63 152

thorsten@dpsg-wuerzburg.de

Mehr über Thorsten