Jugendleitersonderurlaub

Seit 04/2017 gilt in Bayern das Jugendarbeitfreistellunggesetz (JArbFG) mit dem du dich zum Zwecke der Jugendarbeit freistellen lassen kannst, ohne Urlaubstage zu verbrauchen. Alle Informationen und die Beantragung findest du unter go.dpsgw.de/freistellung 

Finanzielle Unterstützung durch die Stiftung

Die Stiftung fördert zusammen mit dem Freundes- und Fördererkreis Aktionen und Veranstaltungen auf Stammes- Bezirks- und Diözesanebene. Mehr Infos gibt es unter Ehemalige & Unterstützende.

Zuschüsse AEJ- oder JBM-Maßnahmen

Der bayrische Jugendring (BJR) fördert das Veranstalten von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter:innen (AEJ) und Jugendbildungsmaßnahmen (JBM). Hier findest du die aktuellen Zuschuss-Formulare für eine AEJ- oder JBM-Maßnahme. Wenn du diese Zuschüsse beantragen möchtest, melde dich bitte beim Büro.