Jugendleitersonderurlaub

Seit 01.04.2017 gilt in Bayern das Jugendarbeitfreistellunggesetz.
Das heißt, dass du dich für Angebote der Jugendarbeit (z.B. Zeltlager) und Fortbildungen von der Arbeit freistellen lassen kannst, ohne dafür regulär Urlaub nehmen zu müssen. Dies ist für maximal 12 Veranstaltungen im Jahr und maximal das Dreifach der regelmäßigen Wochenarbeitszeit möglich.
Du willst Jugendleitersonderurlaub beantragen, aber weißt nicht genau wie? Ganz einfach - schau dir die Anleitung an.

Finanzielle Unterstützung durch die Stiftung

Die Stiftung fördert zusammen mit dem Freundes- und Fördererkreis Aktionen und Veranstaltungen auf Stammes- Bezirks- und Diözesanebene. Mehr Infos gibt es unter Ehemalige & Unterstützende.

Zuschüsse AEJ- oder JBM-Maßnahmen

Der bayrische Jugendring (BJR) fördert das Veranstalten von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleitern* (AEJ) und Jugendbildungsmaßnahmen (JBM). Hier findest du die aktuellen Zuschuss-Formulare für eine AEJ- oder JBM-Maßnahme. Wenn du diese Zuschüsse beantragen möchtest, melde dich bitte beim Büro.